Elithera-Partner unterstützten mit vereinten Kräften die Wiederwahl von Dr. Roy Kühne – 15.000 Euro sind hoffentlich erst der Anfang.
Dr. Roy Kühne ist der einzige selbstständige Physiotherapeut im Deutschen Bundestag. Ein Mann, der weiß, wovon er spricht, denn er führt ein Gesundheitszentrum in Northeim mit über 15 Mitarbeitern. Nein, er ist kein Elithera-Partner, noch nicht, aber wir arbeiten dran. 🙂 Unsere Intention, die Wiederwahl von Dr. Roy Kühne zu unterstützen, ist politisch motiviert und soll über unsere Netzwerkgrenzen hinaus etwas bewegen. Wir alle brauchen Fachkräfte-Nachwuchs, wir alle sind darauf angewiesen, in Blick- und Hörweite der Kassen und der Politik zu bleiben. Da geht es unseren Elithera-Partnern genau wie allen anderen selbstständigen Physios, Ergos, Podologen, Logopäden da draußen …, die an und mit Patienten arbeiten.
Die ganzheitliche Versorgung in unserem Land voranzutreiben, Heil- und Hilfsmittelberufe zu stärken, uns als „Health Angels“ die Bedeutung und Anerkennung zu verschaffen, die wir verdienen, hat er sich auf die Fahne geschrieben.
Dr. Roy Kühne redet nicht nur, er macht – für uns, für Dich. Und er möchte sich weiterhin als Mitglied des Deutschen Bundestages erfolgreich für Heil- und Hilfsmittelerbringer einsetzen. Wir sind davon überzeugt, dass die in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen für unsere Branche größtenteils seiner Arbeit zu verdanken sind.
Da wären zum Beispiel:
- die Honorar-Vereinbarungen und Vergütungserhöhungen,
- die dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung,
- seine Unterstützung bei der Einführung der Besonderen Verordnungsbedarfe (BVB)
- und seine Mithilfe, uns in der Corona-Situation als systemrelevant einstufen zu lassen.
Derzeit stehen auf seiner Agenda aktuelle Themen wie Direktzugang, Abschaffung der Zuzahlung für Heilmittel, Verursacherprinzip bei falsch ausgestellten Rezepten, die Akademisierung, einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), und, und, und.
Es ist wichtig, nein, es ist unabdingbar, dass wir weiterhin gewährleisten, dass die Themen unserer Branche politisch relevant bleiben und dass sich jemand konsequent dafür einsetzt. Dr. Roy Kühne ist unser Mann.
Danke an unsere Elithera-Partner, die über den Tellerrand schauen und sich mit ihrer Wahlkampf-Spende für bessere Perspektiven aller Gesundheitsdienstleister deutschlandweit einsetzen.
Alle Spenden wurden auf freiwilliger Basis gesammelt. Die Höhe der Spendensumme hat jeder unserer Elithera-Partner selbst bestimmt.
Warum immer warten, bis andere etwas tun? Es geht um Dich, es geht um Deinen Beruf, Deine Berufung, es geht um Deine Zukunft. Hier und heute kannst Du etwas tun. Mit Deiner Spende hilfst Du Dir selbst!
Du möchtest Dr. Roy Kühne als wichtigem Fürsprecher für Gesundheits- und Pflegepolitik zu mehr Schlagkraft verhelfen? Du wünschst Dir wie wir, dass er sich (2021 bis 2025) weiterhin im Bundestag für unsere Branche einsetzten kann?
Dann richte Deine Spende bitte an:
Kontoinhaber CDU-Ortsverband Northeim
Bank: Kreissparkasse Northeim
IBAN: DE88 2625 0001 0172 0843 60
Spendenzweck: „Bundestagswahlkampf Dr. Roy Kühne“
Jeder Betrag zählt. Es gibt keine Mindestsumme!
Spendeninformation: Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Bis zu einer Höhe von 1.650 € (3.300 € bei Ehepaaren) pro Kalenderjahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob Du zusätzlich an Vereine oder andere gemeinnützige Zwecke spendest.
Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet für jeden Euro Spende erhältst Du fünfzig Cent Steuerminderung. Eine Spende von 100 € kostet Dich also im günstigsten Fall 50 €.
Mit der Steuererklärung bekommst Du bis zur Gesamtspende von 1.650 € (Einzelperson) (bei Verheirateten gemeinsam bis 3.300 €) 50% der Spende vom Finanzamt erstattet. Wurden in diesem Jahr mehr als 1.650 € (3.300 € bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, können darüberhinausgehende Spenden bis zu weiteren 1.650 € (3.300 € bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel Du hier konkret sparst, hängt von Deinem Steuersatz ab. Diese Regelungen gelten nur für natürliche Personen. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spende nicht steuerlich geltend machen.
Eingehende Spenden werden im Einzelfall auf ihre Zulässigkeit überprüft und ordnungsgemäß verbucht. Du erhältst am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.