Therapeuten, die sich niederlassen möchten, müssen viele Aspekte beachten. Das gilt für die Zulassungen und für das Betreiben der Praxis. Gesetzgeber und Krankenkassen verlangen ein Zulassungsverfahren. Besondere Zulassungsbedingungen gelten auch für Leistungen, die mit den verschiedenen Zweigen des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) abgerechnet werden. Dazu gehören die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Für die Behandlung von Privatpatienten gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. In diesem Fall ist die staatliche Anerkennung in einem Therapieberuf ausreichend.
Der Gesetzgeber gibt in § 135ff SGB V vor, dass jeder Leistungserbringer verpflichtet ist, sich an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen. Durch die Anerkennung der Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V im Wege des Zulassungsverfahrens tritt der Leistungserbringer diesem Verfahren bei.
Wenn Du sicher gehen möchtest, ob Deine Räumlichkeiten für eine Zulassung geeignet sind, kannst Du eine Vorabanfrage zusammen mit einem Grundriss der geplanten Praxis an die Krankenkassenverbände senden. Auf dem Plan müssen Fluchtwege, barrierefreie Erreichbarkeit der Praxis, Größe der einzelnen Räume gekennzeichnet werden.
Etwa 2 Monate vor der Eröffnung sendest Du das Zulassungsformular an die für Dich zuständige Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (VdeK). Das Formular findest Du auf der Website der VdeK. Die Zulassung für die Primärkassen wird in den verschiedenen Regionen von der AOK, dem Landesverband der Betriebskrankenkassen und dem Landesverband der Innungskrankenkassen im Wechsel durchgeführt. Es reicht ein formloser Antrag.
Nach Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Stelle der Primärkassen wird diese sich zur Abnahme Deiner Praxis in Verbindung setzen. Wenn Du nach 4 Wochen immer noch keine Rückmeldung erhalten hast, setz Dich bitte wieder mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Folgende Unterlagen sind neben dem Antrag für die Zulassung erforderlich:
- Berufsurkunde
- Nachweis über die Praxisräume
- Nachweis über Zertifikats-Weiterbildungen
- Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung
- Gesundheitszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis (VdeK)
- Anmeldung beim Gesundheitsamt
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Institutionskennzeichen
- Meldebogen für den Datenaustausch (VdeK)
Als Elithera Partner unterstützen wir Dich natürlich bei der Bearbeitung und dem Einreichen der Zulassungen. Den Kontakt dazu findest Du hier.